Verfahren zur Ermittlung des Ertragswerts einer Unternehmung.
Der spezifischen Fragestellung entsprechend wird der Ertragswert nach folgenden Verfahren errechnet:
(1) Ertragsverfahren bei unterstellter zeitlich begrenzter Lebensdauer der Unternehmung.
(a) Die Ermittlung des Ertragswerts (Ew) erfolgt bei im Zeitablauf in unterschiedlicher Höhe anfallenden Reinerträgen. Wird kein Liquidationserlös erwartet, so errechnet sich der Ertragswert wie folgt:
G = zukünftiger Gewinn (Reinertrag) des Jahres 1-n
q = Abzinsungsfaktor der Periode t mit q = 1 + i
Wird ein Liquidationserlös (L) erwartet, so wird dieser einbezogen und ebenfalls abgezinst. Die obige Formel ist entsprechend zu erweitern:
(b) Die Ermittlung des Ertragswerts bei im Zeitablauf in gleicher Höhe anfallenden Reinerträgen erfolgt unter Verwendung der Rentenbarwertformel.
(2) Verfahren zur Ertragswertermittlung bei unterstellter unbegrenzter Lebensdauer der Unternehmung.
Die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ist von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes sowie von der Qualität der Prognose hinsichtlich der Reinerträge abhängig.
Nach dem Ertragswertverfahren ist für den Unternehmungswert allein der Ertragswert der Unternehmung maßgeblich. Eine Einbeziehung des Substanzwertes wird von Vertretern des Ertragswertverfahren im Grund satz strikt abgelehnt, jedoch zum Teil wie von Schmalenbach aus pragmatischen Gründen zugelassen, um das Konkurrenzrisiko pauschal abzuschätzen (MittelwertVerfahren).
wichtigstes Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes ( Einheitswert). Es dient im Gegensatz zu seiner Bezeichnung der Ermittlung des gemeinen Werts. Das Ertrags wertverfahren wird bei Mietwohn- und Geschäftsgrundstük- ken, gemischtgenutzten Grundstücken sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet (§ 76 BewG). Die Grundstücksbewertung orientiert sich an der Jahresrohmiete als dem Gesamtentgelt für die Benutzung einschl. eines Teils der Umlagen. Der Grundstückswert umfasst die Werte des Bodens, der Gebäude und der Aussenanlagen. Die Ermittlung erfolgt durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete. Die Vervielfältiger, die aus den Anlagen 3-8 des Bewertungsgesetzes zu entnehmen sind, berücksichtigen Grundstücksart, Bauart, Bauausführung, Baujahr sowie die Grösse der Gemeinde. Aus besonderen Gründen kann der Grundstückswert ermässigt oder erhöht werden. W.
(in der Unternehmensbewertung). Das Ertragswertverfahren zählt im Rahmen der Unternehmensbewertung zu den Gesamtbewertungsverfahren. Bei der Anwendung von Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert durch Diskontierung zukünftig erwarteter Unternehmenserträge ermittelt. Üblicherweise erfolgt die Prognose der Unternehmenserträge zweigeteilt nach der Schätzgenauigkeit in einen, mehrere Jahre umfassenden Detailoromosezeitraum und einen Zeitraum nach dem Planungshorizont. UW = Unternehmenswert Et = künftig erwarteter Unternehmensertrag in der Periode t R = Kalkulationszinsfuss T = Planungshorizont CVT = Continuing Value (Fortführungswert) zum Zeitpunkt T No = Barwert der erwarteten Liquidationserlöse aus der Veräusserung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Unternehmenserträge können bei Anwendung des Ertragswertverfahrens je nach gewünschter Komplexität bzw. Vereinfachung unterschiedlich definiert werden. Sie sollten aber grundsätzlich den künftig zu erwartenden Nutzen, den sich der Unternehmenseigner aus dem Unternehmen erwarten kann, widerspiegeln. Unter der Voraussetzung ausschliesslich finanzieller Ziele sind die finanziellen Zuflüsse an die Unternehmenseigner (im Sinne von Nettozuflüssen bzw. Nettoeinnahmen) als bewertungsrelevante Unternehmenserträge anzusehen. Siehe auch Unternehmensbewertung (mit Literaturangaben).
Literatur: Ballwieser, W.: Unternehmensbewertung, Stuttgart 2004; Drukarczyk, J.: Unternehmensbewertung, 4. Auflage, München 2003; Mandl, GJRabel, K.: Unternehmensbewertung, Wien 1997.
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