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Ertragswert

Wert einer Kapitalanlage, der auf deren zukünftigen Erträgen basiert.

(Kalkulationszinsfuß) Zinsfuß, mit Hilfe dessen bei bestimmten Verfahren der Investitionsrechnung ( Kapitalwertmethode) die Vorteilhaftigkeit bzw. die Unvorteilhaftigkeit einer geplanten Investition geprüft wird. Der Kalkulationszinssatz erfüllt dabei zunächst die Zeitausgleichfunktion, da mit seiner Hilfe zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallende Zahlungen (Zeitwerte) auf einen Bezugszeitpunkt abzinst werden. Zugleich spiegelt dieser Zinssatz die Erwartungen des Investors bezüglich der zu erzielenden Mindestverzinsung des einzusetzenden Kapitals. Damit stellt sich für den Investor im Rahmen der Entscheidungsfindung das Problem, an welcher Größe er sich im Zuge der Quantifizierung des Kalkulationszinssatzes orientieren soll. Dies ist grundsätzlich davon abhängig, ob Kapital für die Unternehmung ein Engpaßfaktor ist oder nicht.
Ergeben sich bei der Kapitalbeschaffung Engpässe, so wird sich der Kalkulationszinssatz entweder an der Rentabilität der Grenzinvestition oder am Return on Investment, den ein Unternehmen durchschnittlich erwirtschaftet, ausrichten. Die Lösung dieser Fragestellung ergibt sich aus der Anwendung eines Investitionsmodells (Beispiel: Capital Budgeting).
Ist Kapital quantitativ und qualitativ beliebig erhältlich, so richtet sich die Höhe des Kalkulationszinssatzes nach dem Kapitalkostensatz (i. d. R. Zinsniveau für langfristiges Fremdkapital, Kalkulationszinssatz für Eigenkapital). Letzterer bildet die Untergrenze, da das mit der Investition verbundene Risiko in Form einer Risikoprämie zu berücksichtigen ist, die im Kalkulationszins erfaßt wird.

Ertragswert (EW) ist der Barwert künftiger Nettoeinzahlungen eines Objektes (Unternehmung, Unternehmungsteil, einzelne Aktie). Er heißt auch Zukunftserfolgswert.

Problem:
Der Bewertende muß die künftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer einschätzen können. Er muß ferner den Diskontierungszinssatz i (Kalkulationszinssatz) in sinnvoller Weise festlegen.

Beispiel:
Je nach zugrundegelegter Laufzeit und Entwicklung der Nettoeinzahlungen lassen sich verschiedene Fälle der Ertragswertermittlung unterscheiden:

(1) Laufzeit begrenzt, jährliche Nettoeinzahlungen unterschiedlich:
Die Nettoeinzahlungen werden einzeln mit Hilfe des Abzinsungsfaktors auf den Zeitpunkt Null diskontiert, ihre Barwerte werden addiert.

ist der Barwert zukünftiger Nettoeinzahlungen eines Objektes. (z.B. Maschine, Gesamtbetrieb). Man bezeichnet ihn auch als Zukunftserfolgs-wert. Hierzu müssen die künftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer geschätzt werden. Dazu muß der für die Diskontierung der Nettoeinzahlungen notwendige Kalkulationszinsfuß in sinnvoller Weise festgelegt werden.

Der Ertragswert wird formal definiert als Summe der abgezinsten künftigen Unternehmungserfolge. Seine Determinanten sind die künftigen Unternehmungserfolge und der Kapitalisierungszinsfuß. Aus Gründen der Vereinfachung wird zumeist nicht von verschiedenen Unternehmungserfolgen für die einzelnen Perioden ausgegangen, sondern es wird ein repräsentativer, sogenannter nachhaltiger Unternehmungserfolg zugrund e gelegt oder aber es wird für die nächste Zukunft (3 bis 5 Jahre) von einer differenzierten Schätzung der Unternehmungserfolge ausgegangen und danach ein gleichbleibender Unternehmungserfolg angenommen. Der Begriff Ertragswert wird sowohl im Zusammenhang mit der objektiven als auch im Zusammenhang mit der subjektiven Unternehmensbewertung gebraucht, wobei jedoch seine Determinanten unterschiedlich interpretiert werden. Im Rahmen objektiver Unternehmensbewertung konkurrieren drei Erfolgsdefinitionen. Nach herrschender Meinung wird der Unternehmungserfolg als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand einer Periode definiert, wobei man die Grund sätze der Substanzerhaltung, der Verfügbarkeit der Zukunftserfolge und der Unbeachtlichkeit von Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbers beachtet. Die Bevorzugung dieser Definition hat praktische Gründe, da oftmals nur Jahresabschlüsse zur Verfügung stehen und zur Schätzung auf bereinigte vergleichbare Periodenerfolge der Vergangenheit zurückgegriffen wird. Weniger gebräuchlich im Rahmen objektiver Unternehmungsbewertung sind die Definitionen des Unternehmungserfolges als Differenz zwischen Leistung und Kosten oder zwischen Einnahmen und Ausgaben. Der zur Ermittlung des Ertragswert benötigte Kapitalisierungszinsfuß wird zumeist aus dem landesüblichen Zinsfuß abgeleitet. Die subjektive » Unternehmensbewertung stellt auf die künftigen Nettoentnahmen des Bewertungssubjekts als Unternehmungserfolg ab, die mit dem internen Zinsfuß der besten Vergleichskapitalanlagemöglichkeit abgezinst werden, so daß der Ertragswert oder Zukunftserfolgswert zum Grenzpreis für die Unternehmung aus der Sicht des betreffenden Bewertungssubjekts, d. h. zu dessen Entscheidungswert wird. Grundlage der Erfolgsschätzungen bilden die subjektiven Planungen über die künftige Unternehmungspolitik. Das unternehmerische Risiko wird bei der Ermittlung des Ertragswert traditionellerweise durch Kürzungen der Unternehmungserfolge und / oder durch Erhöhungen des Kapitalisierungszinsfußes berücksichtigt. Auf diese Weise wird jedoch die mehrwertige Struktur der Erwartungen nicht deutlich. Sachdienlicher ist es, zur Risikoerfassung verschiedene Varianten künftiger Unternehmungsentwicklung zu durchdenken und deren Auswirkungen auf den Unternehmungserfolg abzuschätzen. Aus Gründen der Praktikabilität wäre dabei eine Beschränkung auf eine pessimistische, realistische und optimistische Variante durchaus zu vertreten.

in der Betriebswirtschaftslehre häufig für den kapitalisierten voraussichtlichen zukünftigen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben verwendet (kapitaltheoretische Bilanzauffassung). Der Ertragswert spiegelt insoweit den Wert des Unternehmens wider. Der Teilwert als Wertmassstab des Bewertungsgesetzes und auch des Einkommensteuergesetzes geht vom Wert des ganzen Unternehmens aus. Wegen der erheblichen Unsicherheiten, die in der Schätzung liegen, stellt der Ertragswert jedoch nur im Ansatz eine Hilfe für die Ermittlung des Teilwerts dar. Daneben ist bei der Einheitswertermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach dem Bewertungsgesetz der Wirtschaftsteil mit einem Ertragswert anzusetzen. Dieser ist hier festgelegt als der kapitalisierte Reinertrag aus ordnungsmässiger und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften (vgl. § 36 BewG). Die Bewertung erfolgt allerdings nur ausnahmsweise im Ein- zelertragswertverfahren. Meist wird ein vergleichendes Verfahren angewendet, um die natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu erfassen.         

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