Ist in Betrieben die Anwendung der üblichen Kalkulationsverfahren aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, müssen Ersatzmethoden der Kalkulation gefunden werden. Die Kostenkontrolle kann dabei durch eine Kostenträgergruppenrechnung anstelle der Kostenträgerrechnung erfolgen oder durch eine Kostenstellenrechnung, die mit einer auf der Basis von Normalkosten operierenden Nachkalkulation verbunden ist.
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