Zum Schutz vor unbefugten Abhebungen vom Sparkonto bei Verlust des Sparbuchs kann mit dem Kreditinstitut zusätzlich zur Vorlage des Sparbuchs die Nennung eines Kennworts vereinbart werden. Dieses kennen nur die Bank und der Kontoinhaber. Das gleiche Prinzip wird angewendet bei der persönlichen Codenummer, die beim Geldautomaten zusätzlich zur eingelegten Magnetkarte einzutippen ist.
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