(Fix-, Sperr-, Kommunikations-, Komplettbe- setzungszeit) Zeitraum (Tag, Woche, Monat oder Jahr), während dessen im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer anwesend sein (Sprechzeiten, Schalterstun- den, Materialausgabe usw.) bzw. sich für Besprechungen bereithalten sollte. Sie ist i.d.R. (doch nicht zwangsläufig) identisch mit der Mindestarbeitszeit und beträgt gegenwärtig im allgemeinen sechs bis sieben Stunden pro Tag. Keine Pflicht zur Anwesenheit besteht dagegen während der Gleitzeit. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Anwesenheit gilt, sofern Kernzeitgleiten erlaubt ist. Auch bei der Mehrstellenarbeit gibt es eine Kernzeit.
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