Gilt für eine Leistung in der Entwicklungs- und Designphase, also beim Entwurf des Produkts, die Absicherung dieses Produkts gegen Schwachstellen aller Art (in Bezug auf Funktionalität, Zuverlässigkeit, Geometrie, Arbeitsmittelauswahl, Wirtschaftlichkeit der Erstellung etc.) betreffend. Dazu erfolgt eine Zerlegung des Gesamtsystems in Teilsysteme, in Teilleistungsgruppen und schließlich in Einzelleistungen.
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