Hierdurch wird die Parität oder der Leitkurs einer Währung nicht in einer einzigen anderen Währung (oder in Gold) festgelegt, sondern in einem Wertäquivalent eines sog. Währungskorbes, der sich aus mehreren Währungen zusammensetzt, wobei die Zusammensetzung und das Gewicht der einzelnen Währungen im Korb offen sein können. Durch Umrechnung über die jeweiligen Wechselkurse kann der Wert der insgesamt im Währungskorb vertretenen Währungen jeweils in jeder dieser Währungen oder in anderen Währungen ausgedrückt werden. Derzeit existieren zwei bedeutende internationale Recheneinheiten, deren Wert durch eine Korbbindung bestimmt ist: die Sonderziehungsrechte (SZR) und die Europäische Währungseinheit (ECU oder EWE). So sind z.B. die Leitkurse der am Europäischen Währungssystem (EWS) beteiligten Währungen in ECU (EWE) festgesetzt. Einige Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Parität ihrer Währungen in SZR zu fixieren; andere haben die Bindung an andere, z.T. unterschiedliche Währungskörbe gewählt.
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