ist eine für die Zwecke der Plankostenrechnung festgelegte Größe. Dabei werden für die Kostenstelle ein bestimmtes Produktionsverfahren und ein bestimmter Intensitätsgrad
Kostenstellenkapazität (Intensität) unterstellt. Der unter diesen Bedingungen höchste Wert der Bezugsgröße, der fertigungstechnisch zu verwirklichen ist, stellt die Kostenstellenkapazität dar.
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