Form der Bankgarantie, mit der im Ausland aufgenommene Darlehen besichert werden, zum Beispiel bei Kreditbedarf einer ausländischen Tochtergesellschaft einer inländischen Muttergesellschaft. Letztere kann mittels der Bankgarantie das Kreditengagement der Tochtergesellschaft im Ausland absichern.
Die Kreditsicherungsgarantie (Kurzbezeichnung: Kreditgarantie) einer Bank (Bankgarantie) sichert den Kreditgeber vor Risiken, die aus einem Kreditverhältnis resultieren. Mit Kreditsicherungsgarantien (inländischer Banken) werden beispielsweise Kreditaufnahmen deutscher Unternehmen bei ausländischen Banken, Kreditaufnahmen bei (ausländischen) Lieferanten usw. gesichert.
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