dienen der Aufbewahrung der Lagerobjekte. Sie können etwa im Falle von Flüssigkeiten, Gasen und Schüttgütern technisch bedingt sein (Flaschen, Kübel, Fässer, Tanks) oder aber der leichteren Handhabung von Stückgütern gleicher Art dienen (Boxen, Kisten, Kartons). Genormte Lagerbehälter erfüllen gleichzeitig die Funktion von Messbehältern; sie erleichtern damit die Bestandserfassung. Die Lagerhaltung wird durch stapelfähige, belastbare Lagerbehälter erleichtert.
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