gibt an, wieviel Prozent der fixen Kosten einer Kostenstelle Leerkosten sind bzw. wie hoch der Grad der prozentualen Unterbeschäftigung einer Kostenstelle ist. Betragen die fixen Kosten der Kosten der Kostenstelle A z.B. 3 000, die Leerkosten 150, so ist der Leerkostenprozentsatz 5 %. Ein Gesamtleerkostenprozentsatz kann für Kostenstellen, Kostenstellengruppen, Teilbetriebe oder ganze Unternehmungen ermittelt werden. Er entspricht der Summe der Leerkosten (z.B. mehrerer Kostenstellen) in Prozent der Summe der fixen Kosten.
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