wurde von Schmalenbach entwickelt. In der Bestimmung des Betriebswertes findet die Bewertung des Kostengüterverzehrs ihren Ausdruck. Der Betriebswert ist derjenige Wert, der Gütern zuzumessen ist, damit ihre wirtschaftlichste Verwendung gesichert wird. Er ist ein Grenzkostensatz, wenn der betrieblichen Leistungserstellung keine Hemmnisse entgegenstehen; er ist ein Grenznutzensatz, wenn die betriebliche Leistungserstellung gehemmt ist. Diese Bewertungsregel liefert den generellen Kostenwert. Die Höhe des Betriebswerts hängt von der Zielfunktion ab. Der »richtige« Wert ist keine absolute, sondern nur eine relative Größe, die durch die Wertungsrichtung bestimmt wird. Für ein und dasselbe Gut können in verschiedenen Betrieben verschiedene Wertansätze in Frage kommen. Davon ist derjenige Wert der »richtige«, der der jeweiligen Zielfunktion am ehesten entspricht.
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