Der Begriff dient der negativen Abgrenzung gegenüber den steuerbaren Einkünften. Dadurch soll eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit sich steuerlich nicht auswirken können. Dies ist der Fall, wenn über die Totalperiode (z.B. von der Gründung bis zur Liquidation eines Betriebes) kein Gewinn erzielt wird.
Siehe: Einkunftsarten
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