Von der Börse festgesetzte höchstzulässige Abweichung eines Kurses vom letzten Tagesschlusskurs. Diese Limitierung ist an Warenbörsen nicht unüblich.
bezeichnet die größtmögliche Kursänderung in v.H. oder in Punkten, um die sich der Kurs eines Terminkontraktes an einer Warenbörse nach unten verschieben darf.
bezeichnet die größtmögliche Kursänderung i. v.H. oder in Punkten, um die sich der Kurs eines Terminkontraktes an einer Warenbörse nach oben verschieben darf.
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