Als Marktwirkung bezeichnet man Veränderungen der Marktgegebenheiten, die durch bestimmte Einflussgrößen ausgelöst werden. Marktwirkungen sind insofern als Gesetzmäßigkeiten zu verstehen. Von zentraler Bedeutung sind die instrumenteilen Marktwirkungen. Sie beruhen auf dem Einsatz von Aktions- bzw. Instrumentalvariablen (Uarketinginstru-mente) durch Unternehmen. Z.B. führt die preispolitische Maßnahme eines Anbieters häufig zu einer Reaktion der Konkurrenten. Die formale Abbildung solcher instrumenteilen Marktwirkungen erfolgt durch Marktwirkungsfunktionen (Response-Funktionen). Die instrumentellen Marktwirkungen lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern, so nach
- der Instrumentalart (Preiswirkungen, Werbewirkungen)
- der Wirkungsrichtung (Konkurrentenwirkungen, Abnehmerwirkungen, Umweltwirkungen).
Zu den instrumentellen Marktwirkungen zählen auch die sachlichen Wirkungsübertragungen (Spill-over-EjJekt) und die zeitlichen Wirkungsübertragungen (Carry-over-Eff eh) sowie die zeitlichen Verzögerungseffekte (Time-lag).
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