Das Mengengerüst eines Produkts oder einer Leistung wird durch seine technischen Grunddaten bestimmt. Es findet sich einerseits in der Stückliste/Rezeptur (benötigtes Material) und andererseits im Operations- oder Arbeitsplan (Vorgabezeiten in den Kostenstellen und Rüstzeiten). Durch Verknüpfung mit dem Wertgerüst lassen sich die Material- und die Fertigungskosten einer Einheit oder eines Auftrags berechnen.
Eine Stückliste enthält Information über die Zusammensetzung eines Produkts und listet die bei der Herstellung zu verwendenden Einkaufs- und Einzelteile sowie die Halbfabrikate auf. Für jedes dieser Teile wird auch die Vorgabemenge (im Sinn eines zu erreichenden Ziels) festgehalten.
Unter Rüstzeit versteht man die Zeit, die in einer Kostenstelle für das Umstellen einer bestimmten Maschine benötigt wird, damit nachher ein anderes Gut auf dieser Maschine gefertigt werden kann. Rüstzeiten definieren die Spezifikation des Produkts und gehören zu den Produktkosten.
Ergänzung zum Mengengerüst ist das Wertgerüst. Es ist die wertmäßige Basis zur Kalkulation eines Produkts oder einer Dienstleistung. Dazu gehören:
Plan- oder Standardpreise für das zu kalkulierende Produkt zu verwendenden Materials, Kostensätze der Kostenstellen der Fertigung, eventuell geplante Lohnsätze pro Stunde, sofern Einzellöhne Aufträgen und Produkten direkt belastet werden können.
Vorhergehender Fachbegriff: Mengenfixierung | Nächster Fachbegriff: Mengengerüst der Einzelmaterialpläne
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|