Siehe dazu Aktionärsrechte.
Siehe: Aktionärsrechte
Die einer an einer Unternehmung beteiligten Bank durch Beteiligungstitel gegebenen Mitwirkungsrechte. Ggs.: Gläubigerrechte.
Rechte, die aus der Mitgliedschaft einer Person zu einer Personengesamtheit begründet sind, z.B. Geschäftsführungsrecht oder Vermögensrechte (d.h. ein Anteil am Vermögen). Den Mitgliedschaftsrechten stehen i.d.R. Pflichten gegenüber, z.B. Mitverwaltungs- pflicht oder Beitragspflicht. Die Mitgliedschaft ist vielfach ein höchstpersönliches Recht, in anderen Fällen aber auch veräusserlich und vererblich.
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