(engl.: shareholders\' rights bzw. stockholders\' rights)
Rechte der Gesellschafter (Aktionäre) einer Aktiengesellschaft, die durch das Aktiengesetz sowie u. U. weitergehend per Satzung der Gesellschaft festgelegt sind. Sie umfassen grundsätzlich:
? Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die damit verbundenen Rechte: Stimmrecht, Recht auf Auskunftserteilung, Recht auf Anfechtung der HV-Beschlüsse,
? Recht auf Dividendenanteil,
? Bezugsrecht,
? Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Allerdings können die Aktionärsrechte bei Vorzugsaktien hiervon abweichend ausgestaltet sein.
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