Pflichten der Gesellschafter (Aktionäre) einer Aktiengesellschaft, die durch das Aktiengesetz sowie u. U. weitergehend (Nebenverpflichtungen) per Satzung der Gesellschaft festgelegt sind. Sie umfassen grundsätzlich die Leistungsverpflichtung der Einlage auf das Grundkapital. Nebenverpflichtungen sind Leistungen, die nicht in Form von Geldleistungen zu erbringen sind. Sie sind nur unter bestimmten Bedingungen bei Nebenverpflichtungsaktien gegeben.
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