Aktie gem. § 55 ( 1) AktG, deren Besitz mit einer Nebenverpflichtung verbunden ist. Die Aktionäre können laut Satzung zur Erbringung von wiederkehrenden Leistungen neben den Einlagen auf das Grundkapital verpflichtet werden. Art und Umfang der nicht in Geld bestehenden Leistungsverpflichtung müssen in den Aktien und Zwischenscheinen angegeben werden. Inwieweit die Leistungen entgeltlicher oder unentgeltlicher Art sind, ist durch die Satzung festgelegt. Eine Nebenverpflichtungsaktie ist grundsätzlich eine vinkulierte Namensaktie (vinkulierte Aktie). Nebenverpflichtungsaktien sind ein wichtiges Sicherungsinstrument zur Rohstoffbeschaffung und finden damit in erster Linie Anwendung bei Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte verarbeiten (Beispiel: Zuckerrübenindustrie).
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