am Geldmarkt gehandeltes Leihgeld, das auf einen Monat determiniert ist bzw. am Monatsultimo fällig wird. Die Zinsberechnung erfolgt stets für 30 Tage.
Termingeld, das mit Laufzeit oder Kündigungsfrist von 1 Monat verliehen bzw. aufgenommen wird.
Festgeld für 30 Tage und Einlagen mit monatlicher Kündigung.
Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von 30 Tagen und Geldeinlagen, für die eine monatliche Kündigung vereinbart ist.
Begr. f.: (1) Form des Termingeldes im Geldhandel zwischen Banken; die Laufzeit von solchem M. beträgt mindestens 30 Tage. (2) Form der Termineinlage, die mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von einem Kalendermonat angelegt ist; eine Frist von 30 Zinstagen ist nicht in jedem Fall ausreichend.
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