Bezeichnung für die wirtschaftliche Einheit von Unternehmungen, bei denen die einheitliche Leitung von einer Obergesellschaft mit Sitz im Inland über mehrere rechtlich selbständige (Unter-) Gesellschaften mit Sitz im Inland und Ausland ausgeübt wird und die wirtschaftlichen Aktivitäten auf mehrere Staaten verteilt sind, wobei nach Auffassungen in der Literatur mindestens 20% des Gesamtumsatzes von ausländischen Beteiligungsgesellschaften erbracht werden sowie mindestens 25% der Investitionen in 6 oder mehr ausländischen Staaten angelegt werden. Eine einheitliche Begriffsbildung und Abgrenzung für Multinationaler Konzern K. haben sich in der internationalen Praxis bisher nicht durchgesetzt.
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