In der Kostenrechnung werden Löhne, für die Arbeitnehmer keine unmittelbare Gegenleistung bringen müssen, als Nichtleistungslöhne bezeichnet. Dazu zählen z.B.: Sonderzahlungen, wie das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration), Feiertagszahlungen. Nichtleistungslöhne sind ein großer Bestandteil des Lohnes (Sie betragen ca. 43 ? 55 % der Leistungslöhne.) Sie gehen in die Kostenrechnung meist in Form eines Zuschlagsatzes ein.
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