Nordamerikanisches Freihandelsabkommen Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen wurde am 17. Dezember 1992 von den Staatspräsidenten der Vereinigten Staaten, Mexikos und dem Premierminister Kanadas unterzeichnet. Nach der Ratifizierung durch die jeweiligen Parlamente der drei Länder trat das Abkommen am 1. Januar 1994 in Kraft. Bestimmte Vereinbarungen werden allerdings schrittweise über mehrere Jahre hinweg implementiert.
Das NAFTA hebt die meisten Zölle im Warenverkehr zwischen den Mitgliedsländern auf. Daneben beseitigt es eine Reihe von Investitionsbeschränkungen, unter anderem Restriktionen für Investitionen in das Bank- und Versicherungswesen sowie in andere Finanzdienstleistungsbereiche, liberalisiert den übrigen Dienstleistungsverkehr und sorgt für den verbesserten Schutz von geistigem Eigentum. Eventuelle Handelsstreitigkeiten im Rahmen des NAFTA werden durch ein besonderes Verfahren geregelt.
Über die Zusammenarbeit der Vertragsparteien hinaus fördert NAFTA die regionale und internationale Kooperation.
In einer Reihe von Zusatzabkommen, die nicht Bestandteil der eigentlichen NAFTA-Verträge sind, werden Arbeitsmarkt- und Umweltfragen behandelt und Vorkehrungen für den Fall von Fehlentwicklungen im gegenseitigen Handelsaustausch getroffen. Des weiteren gibt es eine besondere Vereinbarung über die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen an der Grenze zwischen den USA und Mexiko. Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen ist grundsätzlich offen für weitere Mitglieder.
Siehe: NAFTA, Freihandelsorganisationen.
Siehe: NAFTA, Freihandelsorganisationen
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