Form des Netting. Es handelt sich hierbei um die Vereinbarung über die kontokorrentähnliche Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten vor deren Fälligkeit, soweit diese sich mit gleicher Währung und Fälligkeit gegenüberstehen. Es hat zur Folge, daß die Forderungen und Verbindlichkeiten untergehen und im Wege der Novation die sich aus der Saldierung ergebenden Restforderungen und -Verbindlichkeiten nach Schuldumwandlung als Spitzenbeträge an ihre Stelle treten.
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