organisatorisch verselbständigter Versicherungszweig zur Deckung von Risiken aus • Kernenergie- und Feuerschäden einschl. der Entseuchung und Aufräumung an Anlagen zur Kernbrennstoffspaltung sowie an Einrichtungen und Vorräten, die zu derartigen Anlagen gehören (Nuklear-Sachversiche- rung), • der gesetzlichen Haftpflicht durch den Betrieb von Kernanlagen (Nuklear-Haft- pf lichtversicher ung). Die Nuklearversicherung wird von der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft betrieben, einer Versicherungsgemeinschaft in Form eines Versicherungspools.
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