Gemeinschaft von Versicherungsunternehmen (Erst- und Rückversicherungsunternehmen) zur gemeinsamen —Versicherungsproduktion, bei der von den einzelnen Mitgliedern abgeschlossene Verträge generell in den Pool eingebracht werden und dann von allen Poolteilnehmern gemäss zuvor festgelegten Quoten (Anteil am Pool) getragen werden. Dieses Verfahren ist bei Versicherungen mit besonders hohen Haftungssummen gebräuchlich (Luftfahrtrisiken im Luftpool, Kernenergierisiken im Atompool, Arzneimittelproduktionsrisiken im Pharmapool).
Konsortium von Erstversicherungsunternehmen zur regelmässigen Tragung von Grossrisiken, in der Regel in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In Deutschland gibt es beispielsweise die Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft oder den Phanna-Rückversicherungspool. Bei Rückversicherungspools bringt ein Mitglied das Risiko ein und der Pool verteilt das Risiko auf die anderen beteiligten Gesellschaften zu zuvor festgelegten Anteilen. Bei einem Mitversicherungspool treten die Mitglieder demgegenüber auch nach aussen mit ihren Anteilen in Erscheinung. Siehe auch Versicherungsbetriebslehre (mit Literaturangaben).
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