Siehe: Option, Optionsanleihe, Optionsgeschäft, Optionsschein
Recht des Käufers einer Option auf die Ansprüche daraus, z.B. auf Lieferung oder Abnahme von Wertpapieren, Devisen, Gewährung bestimmter Zinsen u. dgl.
Damit erhält der Käufer einer Option das Recht, innerhalb einer bestimmten Laufzeit vom Verkäufer die Optionsvereinbarung zu verlangen. Der Käufer kann das Optionsrecht durch Weiterverkauf der Option an Dritte veräußern.
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