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Outright-Devisengeschäft

Devisengeschäft, bei welchem ein Devisenbetrag nur zu einem ex ante bestimmten Tag (Erfüllungstag) gekauft oder verkauft wird. Kann als ein mögliches Instrument der Sicherung von Währungsforderungen oder -verbindlichkeiten aus Waren- oder Dienstleistungsgeschäften eingesetzt werden.

Dabei wird ein Devisenbetrag per Termin (zu einem bestimmten Erfüllungstag) gekauft oder verkauft, ohne dass gleichzeitig ein Gegengeschäft abgeschlossen wird (s. Devisenswap). O.-D. können bei erwarteten Devisenkursschwankungen als Instrument zur Absicherung von Währungsforderungen oder -verbindlichkeiten aus Export- und Importgeschäften eingesetzt werden.

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