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Pfandleiher

ist eine Person, die gewerbsmäßig Darlehen gegen Pfandrecht an einer beweglichen Sache vergibt. Für die übergebene Sache wird ein Pfandschein ausgestellt. Die Pfandleihe ist nach § 34 GewO und PfandleiherVO geregelt. Der Pfandleiher ist kein Kreditinstitut, weil er vorwiegend mit eigenem Kapital arbeitet.

Pfandleihanstalt.

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