Die Pfandleihe ist die gewerbsmäßige Ausreichung von Darlehen, die durch Pfandrechte an beweglichen Sachen abgesichert werden. Die Pfandleihe wird von Pfandleihern betrieben, ihre Einrichtungen nennt man Leihhaus oder Pfandleihhaus. Das zu beleihende Pfand wird dem Pfandleiher gegen eine bestimmte Geldsumme ausgehändigt, ohne daß dieser das Eigentum daran erwirbt. Der Darlehensbetrag bleibt in der Regel weit unter dem Wert des Pfandes.
Beliehen werden häufig Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine. Der Kunde bekommt neben Barem auch einen Pfandschein und muß monatlich Gebühren und Zins zahlen. Wird das Pfand nach einer bestimmten Zeit nicht ausgelöst, geht es als Eigentum an den Pfandleiher über, der es dann veräußern kann.
Auch: Versatzgeschäft. Geschäft der Pfandleihanstalten.
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