Beim Pfandkredit wird dem Gläubiger ein durchsetzbares Sicherungsrecht an den hinterlegten Pfändern eingeräumt, wobei die Sicherheiten im Eigentum des Schuldners verbleiben. Die Deutsche Bundesbank führt die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte nur auf der Basis von Pfandkrediten, nicht jedoch als Pensionsgeschäfte durch. Auch die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität wird seitens der Deutschen Bundesbank auf der Basis eines Pfandkredits abgewickelt.
Kredite werden oftmals durch Pfandrechte gesichert. Bei einem Pfandkredit im engeren Sinne handelt es sich jedoch um ein Darlehen, deren Absicherung ausschließlich durch bewegliche Sachen erfolgt. Der Pfandkredit wird häufiger auch Pfandleihe genannt.
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