Die Plakatwerbung ist die Werbung durch Plakate, die stationär oder mobil angebracht sind.
Außerdem gibt es einige Sonderwerbeformen:
- Stationäre Außenwerbung erfolgt auf Grossflächen (18/1-Bogen-Format) in Dekaden (je 10 bzw. 11 Tage). Außerdem gibt es Superposter (40/1-Bogen-Format), die dazu formatproportional sind. Großflächen sind auf privatem Grund angebracht und werden durch Pächter nach kommunaler Genehmigung betrieben.
- Ganzstellen haben meist die Form von Litfaßsäulen und befinden sich auf öffentlichem Grund. Die Belegung ist nur stadt- bzw. kreisweise (bei kleineren Städten/Kreisen) bzw. mit Halb-, Drittel- und Viertelbelegung (bei größeren Städten/Kreisen) möglich. Der Betrieb ist von den Kommunen ebenfalls an Pächter abgetreten.
- Allgemeinstellen befinden sich ebenso auf öffentlichem Grund, sind aber auf mehrere Werbungtreibende aufgeteilt. Sie haben die Form von Säulen oder Tafeln. Sie eignen sich allerdings für Markenartikler nur begrenzt.
- Kleintafeln (4/1- oder 6/1-Bogen-Formate) befinden sich meist in der Nähe von Einkaufszentren, von Verbrauchermärkten, an Häusergiebeln, auf Messegeländen oder an Verkehrsknoten punkten.
- Bei mobiler Außenwerbung handelt es sich in erster Linie um Verkehrsmittelwerbung. Im Nahverkehr sind dafür Straßen-, U-, S-Bahnen und Omnibus zu nennen, im Fernverkehr Züge, Schiffe und Flugzeuge. Bei allen kann innen und/oder außen geworben werden (z.B. außen an Fahrzeugrumpf, Stirnseiten, Dach, innen an Seitenwänden, Scheiben, Decken sowie durch Auslage von Drucksachen).
- Sonstige Außenwerbung erfolgt vorallem an
- Bushaltestellen, die an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel mit Überdachung und hinter Glas angebracht sind (City Light-Poster),
- Shopping Center-Stellen, die auf dem Parkplatz von Einkaufszen tren angebracht sind (SCW),
-- Dauerwerbung / Werbetechnik durch Licht-, Luft- und Leuchtwerbung an Fassaden, Giebeln, Dächern, Sportstätten etc.
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