Idee eines "gerechten Ausgleichs" für Grundstückwerterhöhungen durch hoheitliche Planungs-, Bodenordnungs- und Erschliessungsmassnahmen. Der Ausgleich hätte durch Zahlungen des Grundeigentümers an den Träger der Massnahmen als besonderer Erschliessungsbeitrag (zweckgebunden) oder als "Gewinnabschöpfung" durch Sondersteuer zu erfolgen. Der Planungswertausgleich wurde im Zusammenhang mit der Beratung des Städtebauförderungsgesetzes (seit 1987 Bestandteil des —Baugesetzbuches) diskutiert, aber wegen erheblicher grundsätzlicher Bedenken nicht realisiert, da er im Prinzip auch bei Wertminderungen anzuwenden wäre.
- Wertzuwachsbesteuerung
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