Als Plausibilitätsprüfung bezeichnet man die inhaltliche Prüfung von Eingabedaten für ein EDV-Programm. Die eingelesenen Daten werden mit schon gespeicherten Daten verglichen und im Fehlerfall abgewiesen. Beispiele sind die Prüfung der Zulässigkeit von Schlüsseln und die Prüfung von numerischen Werten, ob sie in einem vorbestimmten Wertebereich liegen (z. B. kann bei Einspeicherung eines Kostenbelegs überprüft werden, ob die Kostenartennummer des Belegs im Datenbestand des Kostenrechnungssystems vorhanden ist).
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