umschreiben nicht allein den Prüfungsgegenstand der Zwischen- und Abschlussprüfung. Sie regeln vielmehr vor allem für die Abschlussprüfung wesentliche Elemente des Prüfungsverfahrens, wie Prüfungsfächer, Prüfungszeit, Art der Prüfung, Voraussetzungen des Bestehens und Ermittlung des Ergebnisses (Berufsordnungsmittel). Das Verfahren der Abschlussprüfung wird im übrigen durch die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen geregelt, die die einzelne zuständige Stelle (VI. Teil BBiG) erlassen hat.
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