Quasi-Kosten sind nach E. Schneider (1900 bis 1970) solche Kosten,
die zwar das Kostenkriterium "Werteverzehr im Produktionsprozeß" nicht korrekt erfüllen, jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit so behandelt werden, als ob sie Kosten wären (Als-ob-Kosten).
Beispiel:
Zinsen und Steuern.
eine Auffassung der Kostentheorie, nach der der Verbrauch an Nominalgütern (also Geld und Ansprüche aus Geld) nicht zu den Kosten zähle. Damit sind sie nach dieser Anschauung als Quasi-Kosten bzw. AlsOb-Kosten zu behandeln. Nach dem heute dominierenden wertmäßigen Kostenbegriff ist allerdings auch der Verbrauch an Nominalgütern zu den Kosten zu rechnen.
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