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Rechtsbehelf

ist ein Gesuch, mit dem die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes angefochten werden kann (z.B. Einspruch, Widerspruch). Auf amtlichen Bescheiden findet sich häufig die Rechtsbehelfsbelehrung, die über Möglichkeiten informiert. Sie ist genau zu beachten, da bei Versäumnis von genannten Fristen eine Änderung des Bescheides im allgemeinen nicht mehr erreicht werden kann.

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