erhalten Versicherte, die das 55. (ab 2004 das 54.) Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen über die Höhe der Rentenanwartschaften, die ihnen ohne weitere künftige rentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente zustehen würden. Bereits vor Vollendung des 55./54. Lebensjahres können sie auch Auskunft über die Höhe einer Anwartschaft im Falle einer Erwerbsminderung erhalten.
Rentenauskunft unter Berücksichtigung künftiger Zeiten erhalten 54-Jährige, die beabsichtigen, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Sie gibt Aufschluss über die Höhe der maximal möglichen Ausgleichsbeiträge, die zur Vermeidung einer Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente gezahlt werden können.
Damit die private oder betriebliche Alters vorsorge individuell besser geplant werden kann, erhalten alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, vorn Jahr 2004 an jährlich eine so genannte Renteninformation. Wer das 54. Lebensjahr vollendet hat, erhält anstelle der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
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