Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart. Je höher der Faktor, desto größer ist vom Gesetzgeber die Sicherung mit einer Rente vorgeschrieben. So beträgt der Rentenartfaktor
1,0 bei Renten wegen Alters und wegen voller Erwerbsminderung (sowie früherer Erwerbsunfähigkeit), 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (bei früherer Berufsunfähigkeit noch 0,6667),
1,0 bei Witwen(r)renten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tode (wie bei voller Erwerbsminderung), danach bei so genannten »großen« Witwe(r)n aus »Altehen« 0,6, aus – nach dem 1.1.2002 geschlossenen – »Neuehen« 0,55 und 0,25 bei »kleinen« Witwe(r)n,
0,1 bei Halbwaisenrenten und 0,2 für Vollwaisen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten in aller Regel höhere Rentenartfaktoren.

gehen in die Rentenformel ein. Sie werden bestimmt vom Sicherungsziel bei der Gewährung einer Rente. Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte der - Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten bei 1.   Renten wegen Alters                           1,0 2.   Renten wegen Berufsunfähigkeit         0,6667 3.   Renten wegen Erwerbsunfähigkeit      1,0 4.   Erziehungsrenten                               1,0 kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist,  1,0 anschliessend                                     0,25 grossen Witwenrenten und grossen Witwerrenten bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Montas, in dem der Ehegatte verstorben ist,   1,0 anschliessend                                     0,6 5.   Halbweisenrenten                              0,1 6.   Vollwaisenrenten                               0,2 (Quelle: Rentenreform \'92, Bonn 1990)

Dieser Faktor steht für die einzelne Rentenart. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit haben beispielsweise einen Rentenartfaktor von
1. 0.

Vorhergehender Fachbegriff: Rentenarten | Nächster Fachbegriff: Rentenartfaktoren



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : angebotstheoretischer Ansatz | freie Liquiditätsreserven | social wants

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon