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Rentenüberleitungsgesetz

sieht vor, dass gemäss der Regelung des Einigungsvertrages das Recht der gesetzlichen       Renten- und Unfallversicherung zum 1. 1. 1992 durch Bundesgesetz überzuleiten war. Damit wurde eine weitgehende Angleichung der Leistungen im gesamten Bundesgebiet erreicht. Ab 1. 1. 1992 wurde ein Finanzverbund der Rentenversicherungen West und Ost hergestellt. Im ersten Jahr flossen 19 Mrd. DM von West nach Ost. In den neuen Bundesländern erhöhten sich die Rentenleistungen für Männer durchschnittlich um rd. 15 %, für Frauen um rd. 21 `)/(:). Der  Sozialbeirat wendet sich dagegen, dass über den Finanzverbund die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu einem erheblichen Teil aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. Er fordert deshalb eine erhöhte Finanzierungsbeteiligung des Bundes.

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