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Einigungsvertrag

Staatsvertrag

Wiedervereinigung

Im August 1990 abgeschlossener Vertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Vereinigung der beiden deutschen Staaten zu einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion unter grundsätzlicher Fortgeltung eines bereits im Mai 1990 abgeschlossenen Vertrages. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird mit diesem Vertrag auch auf die neuen Bundesländer ausgedehnt (sog. »Beitrittserklärung«), wobei in Teilbereichen DDR-Recht übergangsweise weiter besteht. u. a. regelt der Vertrag (im Ansatz, jedoch nicht in den Details) auch wichtige eigentumsrechtliche Fragen. Die durch das DDR-»Treuhandgesetz« vom Juni 1990 geschaffene Treuhandanstalt wird mit Wirksamwerden des Einigungsvertrages als rechtsfähige, unmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts tätig mit der Aufgabe, die früheren volkseigenen Betriebe wettbewerblich zu strukturieren und zu privatisieren. Der Bundesminister der Finanzen übt die Rechtsaufsicht und (in Abstimmung mit anderen Bundesministerien) die Fachaufsicht aus.
Siehe auch: Deutsche Währungsunion, Treuhandanstalt

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