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Sozialbeirat

legt jährlich ein Gutachten zur Rentenanpassung vor und macht Aussagen über die langfristigen Vorausberechnungen und die künftige Finanzentwicklung der Rentenversicherung. Er besteht aus vier Vertretern der Versicherten, aus vier Vertretern der Arbeitgeber, aus drei Vertretern der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Die Mitglieder des Sozialbeirats werden für die Dauer von vier Jahren von der Bundesregierung berufen. Je ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter repräsentieren die Rentenversicherung der Arbeiter, die Angestelltenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.    

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