Die Einführung der Rentenmark am 1. November 1923 beendete die Hyperinflation der Jahre 1922/23. Sie war eine Interimswährung, das heißt, sie sollte die Zeit überbrücken, die zur Neuordnung des deutschen Geldwesens durch den Reichsbankpräsidenten und Reichskommissar für Währungsangelegenheiten, Hjalmar Schacht, notwendig war. Die Rentenmark war eine reine Fiktion. Ihre Deckung erfolgte per Hypothek auf den gesamten deutschen Grundbesitz. Das Umtauschverhältnis von bisherigem Papiergeld zur Rentenmark betrug eine Billion zu eins. Die Rentenmark wurde am 11. Oktober 1924 von der neuen Reichsmark abgelöst.
Währungsreform
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