angelsächsischer Begriff für einen ab-grenzbaren Verantwortungsbereich in Unternehmen. Ihm obliegt die selbständige Durchführung der ihm zugewiesenen Aufgabenkomplexe. Dies ist die Voraussetzung für die Zuweisung der Verantwortung für die in den ausgegliederten Entscheidungsbereichen erzielten Erfolge.
Werden bis auf die Festlegung der Zielvorgaben alle Entscheidungsbereiche auf selbständige organisatorische Einheiten übertragen, liegt ein Profit-Center vor.
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