Absprache unter den an einer sog. Auktion auf Aufstrich Beteiligten, bei ihren Preisgeboten eine bestimmte Grenze nicht zu überschreiten. Wesentlich schwerer, solche Abreden zu treffen und einzuhalten, haben es die Betroffenen bei der sog. Auktion auf Abstrich, wo der Auktionator von einem utopisch hohen Preis ausgeht und diesen dann stufenweise senkt, sowie bei der Einschreibung, einer in Holland entstandenen Variante der Auktion.
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