Auktion
Begr. f. eine der Versteigerung (Auktion) verwandte einzelwirtschaftliche Marktveranstaltung, bei der ein Anbieter verschiedene Nachfrager mittels eines öffentlich annoncierten Aufrufs auffordert, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich das Angebot anzunehmen oder ein höheres Angebot vorzulegen. Durch die E. sollen Absprachen zwischen den Nachfragern verhindert werden. Da die Nachfrager sich nicht in öffentlicher Konkurrenz bewerben, sind sie gehalten, einmalige und geheime Angebote abzugeben. E. werden z. B. bei der Vergabe von Lizenzen und Schürfrechten durchgeführt. Vgl. Ausschreibung.
Eine Sonderform der Auktion, bei der ein Anbieter die Interessenten auffordert, innerhalb einer festgelegten Frist schriftliche Angebote in verschlossenem Umschlag zu unterbreiten. Den Zuschlag erhält der Käufer, der das höchste Preisangebot macht. Die dem Verfahren zugrundeliegende Überlegung ist es, dass so Preisabsprachen der verschiedenen Kaufinteressenten verhindert werden können. Für den Anbieter hat dieses Vorgehen den Nachteil, dass die verschiedenen Interessenten einander nicht wie bei einer offenen Auktion hochbieten.
vgl. Ausschreibung
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