bildeten die staatlichen Regelungsinstrumente des Außenwirtschaftsverkehrs, bevor das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) as einheitliches Regelwerk 1961 in Kraft traten und die Mehrzahl der geltenden Runderlasse ersetzten. Heute beinhalten sie in erster Linie Aspekte bilateraler Vereinbarungen über den Warenverkehr (zum Beispiel Handelsabkommen, Meistbegünstigungsabkommen, Präferenzabkommen usw.) und ergänzende Bekanntmachungen (zum Beispiel über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen (U)oder zur Interpretation von Außenwirtschaftsbestimmungen).
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