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Rundfunk


(1) Definition: Rundfunk sind laut Rundfunkstaatsvertrag Darstellungen in Wort, Ton, und Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitungen oder Leiter der Allge meinheit dargebracht werden, also Hörfunk und Fernsehen (inklusive   Pay-TV). In Deutschland ist der Rundfunk im sogenannten   dualen Rundfunksystem, bestehend aus gebührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Anbietern (Rundfunk, Öffentlich-rechtlicher) und privaten Rundfunkveranstaltern (Rundfunk, Privater) organisiert.
(2) Der Markt. (a) Fernsehmarkt: Gemessen an den Netto-Werbeumsätzen (Gesamtvolumen 2002: 3,8 Milliarden Euro) wird der Fernsehmarkt dominiert von den Senderfamilien ProSiebenSat 1 (rund 48 Prozent) und RTL (45 Prozent); die Öffentlich-Rechtlichen vereinnahmen rund 7 Prozent der Netto-Werbeumsätze. Gemessen an Zuschauermarktanteilen liegen die Öffentlich-Rechtlichen mit rund 44 Prozent vorne; RTL und ProSiebenSat 1 haben Zuschauermarktanteile von jeweils rund 25 Prozent. (b) Radiomarkt: Die Werbeerlöse im Rundfunkmarkt liegen bei knapp 750 Millionen Euro; das ist ein Marktanteil am Gesamtwerbemarkt von rund drei Prozent. Den 59 öffentlich-rechtlichen Hörfunkpro­grammen stehen 181 kommerzielle Rundfunkanbieter gegenüber; der Marktanteil der Öffentlich-Rechtlichen Sender (ARD-Werbung) liegt bei rund einem Drittel. Siehe auch Medienökonomie (mit Literaturangaben und Internetadressen).

Literatur: Breuning, Christian: Radiomarkt in Deutschland: Entwicklung und Perspektiven, in: Me­dia Perspektiven 9 / 2001, S. 450 — 470. Heinrich, Jürgen: Medienökonomie, Band 2: Hörfunk und Fernsehen, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden (1999).

ist „die für die Allgemeinheit bestimmte Ver- anstaltung und Verbreitung von Darbietun­gen aller Art in Wort, in Ton und in Bild un­ter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters“ (Art. 1 des Staatsver­trags über die Regelung des Rundfunkge­bührenwesens vom
5. Dezember 1974) und schließt sowohl die Veranstaltung und Ver­breitung von Fernsehen (Fernsehwer­bung) wie auch die von Hörfunk (Hör­funkwerbung) ein.          

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