Schaden
Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, und zwar auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage (z. B. bei -Unmöglichkeit, wegen eines Sachmangels, bei Vertragsverletzung, bei unerlaubter Handlung, aus Gefährdungshaftung). Der Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Bei Verletzung einer Person oder bei Sachschädigung kann der Geschädigte statt Naturalherstellung auch Geldersatz verlangen, ebenso wenn die Herstellung unmöglich ist oder als Entschädigung nicht ausreicht. Der Schadensersatzanspruch umfasst regelmässig alle verursachten und nicht völlig unwahrscheinlichen Schäden, gegen deren Eintritt die Anspruchsnorm schützen soll. Für immaterielle Schäden kann nur in Ausnahmefällen Ersatz verlangt werden (z. B. Schmerzensgeld). Literatur: Lange, H., Schadensersatz, Tübingen 1979.
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